PRESSEMELDUNG
30. Juli 2008

Nordrhein-westfälische Brauer begrüßen das Urteil aus Karlsruhe

Signalwirkung für die gesamte Branche

Jetzt ist es amtlich: Die Rauchverbote in Gaststätten, die nur über einen Raum verfügen, verstoßen gegen das Grundgesetz. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Verfassungsrichter haben die geltenden Bestimmungen für Einraumkneipen in Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig erklärt. Das Rauchen ist dort unter bestimmten Vorgaben wieder erlaubt.

Düsseldorf. Auf diesen Tag haben Wirte und Brauer lange gewartet. Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot gekippt. Wirte von Einraumkneipen würden unter den jetzigen gesetzlichen Bestimmungen stark benachteiligt, denn im Gegensatz zu größeren Gaststätten könnten sie keinen abgetrennten Raucherraum einrichten. Erhebliche Umsatzeinbußen seien die Folgen. Das ist nach dem Urteil der Karlsruher Richter verfassungswidrig, die klagenden Wirten aus Baden-Württemberg und Berlin Recht gaben.

Dieses Urteil hat nach Meinung von Jürgen Witt, Geschäftsführer des Brauereiverbandes NRW, auch Auswirkungen für Nordrhein-Westfalen. "Formal gilt der Richterspruch für Baden-Württemberg und Berlin. Da es aber in NRW ähnliche gesetzliche Regelungen für Einraumkneipen gibt, muss die Landesregierung ihr Rauchverbot aussetzen und das Rauchen in kleinen Kneipen wieder erlauben. Wir plädieren weiterhin für die ‚spanische Lösung'. Ohne Aufgabe des Ziels des Gesundheitsschutzes darf in Spanien der Wirt selbst entscheiden, ob seine Gaststätte ein Raucher- oder Nichtraucherlokal ist. Nur kennzeichnen muss er dies entsprechend".

Erleichterung auch beim Vorsitzenden des Brauereiverbandes NRW: "Die Proteste der Wirte gegen das Rauchverbot, die maßgeblich von den nordrhein-westfälischen Brauereien unterstützt wurden, haben Wirkung gezeigt", sagt Heinrich Becker. "Was hat der Gastwirt von einer rauchfreien Kneipe, wenn seine Umsätze massiv einbrechen? Der mündige Bürger soll frei entscheiden können, ob er in eine Kneipe geht, in der geraucht wird oder nicht."



   

   

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